Erleidet eine Person einen Schaden, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Dritter hierfür einzustehen hat und dem Geschädigten Schadenersatz und/oder eine Genugtuung schuldet. Dabei können sich komplexe rechtliche Fragestellungen ergeben. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite. Im Vordergrund steht das Ziel, mit der Gegenseite eine aussergerichtliche Einigung zu finden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor Gericht.