Das Familienrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch regelt verschiedene zwischenmenschliche rechtliche Beziehungen. Die diversen Familienkonstellationen unterliegen stetigen Veränderungen.
Wir beraten und begleiten Sie in einvernehmlichen Scheidungs- und Trennungsverfahren und unterstützen Sie kompetent. Ist eine einvernehmlicheLösung nicht möglich, vertreten wir Sie in allen familienrechtlichenGerichtsverfahren; insbesondere in Eheschutz-, Trennungs- undScheidungsverfahren sowie bei Unterhalts- und Vaterschaftsklagen. Wir unterstützen Sie nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf menschlicher Ebene; so insbesondere in Kinderbelangen inkl. Adoption, bei der Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder beim Errichten von Ehe- oder Konkubinats- und Partnerschaftsverträgen.
Schliesslich vertreten wir Sie auch in allen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Zu unseren Kompetenzen gehört zudem das Verfassen von Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen für den Fall der Urteilsunfähigkeit.